Es kann jeden Treffen: Ein Unfall des Unternehmers führt schnell zum Stillstand im Unternehmen
Ob auf dem Weg zur Arbeit, im Sky-Urlaub oder auf dem Weg zu den Kunden: trotz bester Vorsätze kann der ungewollte Zustand schnell eintreffen, dass Sie als Unternehmer für längere Zeit plötzlich und unerwartet ausfallen. Wir haben uns das Szenario genauer angeschaut und zeigen Ihnen nachfolgend, welche Ereignisse eintreffen können, welche eintreffen werden und wie Sie sich, Ihre Familie und Ihr Unternehmen dagegen schützen können.
Der Unternehmer/Gesellschafter als zentrale Figur im Unternehmen
Gerade bei kleinen und mittelständigen Unternehmen ist es nicht ungewöhnlich, dass der Unternehmer für alle Bereiche zuständig ist und ohne seine aktive Mitarbeit die Zahnräder des Unternehmens ins Stocken geraten. Kommt Ihnen das bekannt vor? Ganz gleich ob bei der Auftrags-Aquise, den ersten Verhandlungen mit dem Kunden, der Planung und Umsetzung vom Produkt / der Dienstleistung bis hin zur Auslieferung/Präsentation sind Sie als Unternehmer gefragt, die Dinge ins richtige Licht zu rücken, mit Ihrem Know-How die Hindernisse des Alltags für Ihr Team zu meistern und mit Ihrem Verhandlungsgeschick bei Kunden, Geschäftspartnern und den Banken zu Punkten.
Viele kleine Themen, welche ein Ganzes bilden
So stehen Sie als Unternehmer als zentrale Schlüsselfigur im Zentrum des Unternehmens -mit Ihrem persönlichen Engagement bestimmen Sie den Fortbestand des Unternehmens und deichseln alle Themen. Doch was passiert, wenn Sie schlagartig nicht mehr erreichbar sind?
Zugriffsdaten, Entscheidungen und Vollmachen
Da Sie bisher alle übergeordneten Themen im Alleingang geregelt haben, ist es nicht weiter verwunderlich dass nur Ihnen die Zugriffsdaten auf interne Dokumente, die Firmenkonten, Unterlagen und Muster vorliegen. Wie sollen diese Themen nun geregelt werden wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind? und wie können Sie für Ihre Familie das Einkommen sichern oder die Firma veräußern?
Der klassische Weg: die bestimmung eines gesetzlichen Vertreters
Abweichend von der vorherrschenden Meinung dass Mitarbeiter oder sagar Ihre Familie nun für Sie sprechen dürfen, sieht die Gesetzeslage komplett anders aus. Niemand – absolut niemand außer Sie als Unternehmer / Gesellschafter darf im Namen des Unternehmens Prokura unternehmen. Ein weit unterschätztes Risiko, da es viele Bereiche betrifft:
Kreditverhandlungen mit der Bank? keine Chance. Ohne Vollmacht darf niemand diese Gespräche führen. Sonderzahlungen vom Firmenkonto initiieren? Dies geht auf keinen Fall und fällt unter unlautere Bereicherung, da es dazu keine Basis gibt. Auftragsvergabe oder Annahme? HIer entsteht eine Blockade, denn ohne Vertretervollmacht ist niemand berechtigt diese Aktionen auszuführen.
Es entsteht nun ein Dominoeffekt, welcher regelmäßig beim Ausfall eines Unternehmers ohne Notfallplan zu beobachten ist:
- Lieferanten sind beunruhigt und verkürzen das Zahlungsziel
- Kunden sind verunsichert ob Aufträge noch fristgerecht abgewickelt werden können
- Schlüsselmitarbeiter beginnen sich nach anderweitigen Arbeitgebern umzuschauen
- Gehälter können nicht mehr gezahlt, Entscheidungen nicht mehr gefällt werden
Die Situation nach weniger wie drei Monaten
Infolge der gesunkenen Aufträge und der verschleppten fehlenden Instruktionen ist dieses so in Schieflage geraten, dass nun die Insolvenz droht. Diese betrifft nicht nur das Unternehmen selbst, sondern schlussendlich auch die privaten Schicksale Ihrer MItarbeiter, von Ihnen sowie Ihrer Familie.
Die häufigsten Irrtümer beim Thema Unternehmer-Vollmacht
Irrtum Nr. 1: Der Ehepartner ist vertretungsberechtigt!
Ihr Ehepartner oder auch erwachsene Kinder dürfen Sie ohne rechtsgültige Vorsorge- und Handlungsvollmachten nicht vertreten.
Irrtum Nr. 2: Mitarbeiter können entscheiden!
Mitarbeiter, die bisher Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen, werden das bei einem Ausfall des Unternehmers nicht mehr tun, denn sie haften jetzt persönlich für diese Entscheidungen, da sie keine Handlungsvollmachten haben!
Irrtum Nr. 3: Gesellschafter können Sie vertreten!
Gesellschafterbeschlüsse können nicht mehr getroffen werden, weil Ihre Stimmrechte ohne eine Vollmacht nicht ausgeübt werden können. Bei einer “Ein-Mann-GmbH” hat das Unternehmen auch keinen Geschäftsführer mehr – alles steht still.
Irrtum Nr. 4: Das betrifft nur die Älteren!
Jeder “Zweite” zwischen 40 und 69 Jahren, der geschäftsunfähig ist, wird von gerichtlich bestimmten Personen betreut. Die Betreuer haben meist keine Erfahrung in der Unternehmensführung.
Irrtum Nr. 5: Wir haben alles schon geregelt!
Vollmachten für Unternehmer und das Unternehmen sind speziell. Notarielle Generalvollmachten oder Vollmachten aus Formularbüchern oder dem Internet erfüllen den Zweck nicht. Alle Vollmachten müssen regelmäßig an die Gesetzeslage und Veränderungen im Unternehmen angepasst und aktualisiert werden – nur dann greifen sie im Notfall!
Wir haben uns INformiert: Zukunftssicherung für den NOtfall: Eine Lösung für Unternehmer
Das Unternehmen und die Idee
Die in Rosenheim ansässige secufox ist ein privat geführtes Unternehmen von Unternehmern für Unternehmer. Die beiden Geschäftsführer Roland Bauer und Jürgen Carstens haben es sich zum Ziel gesetzt genau diese Versorgungslücke zu schließen und anderen Unternehmern sowie deren Familien das gute Gefühl zu ermöglichen, alles geregelt zu haben.
Zu diesem zwecks wurde in Zusammarbeit mit Anwälten und Notaren ein 4-stufiges Notfallkonzept entwickelt, welches sich in vielfacher Hinsicht punktet:
- Individuelle Lösungen
Jedes Konzept ist so individuell wie der Unternehmer und berücksichtigt stets seine persönliche und berufliche Situation
- Zukunftsssicher dank Check
Alle Vollmachten, Dokumente und Notfall-Unterlagen werden kontinuierlich aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht, um so den jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen
- Regelmäßige Feedback-Gespräche
Sollte sich in IHrem Unternehmen etwas ändern müssen Sie nicht daran denken Ihr NOtfallkonzept anzupassen: dieser Service wird im Rahmen der Feedback-Gespräche proaktiv von der secufox abgefragt
- Notarielle Beglaubigung
Alle Dokumente, Vollmachten und Vorsorgepläne werden notariell beglaubigt und beurkundet
- Unternehmersafe
Damit wichtige Unterlagen für den Notfall von Ihren bestimmten Vertretern eingesetzt und verwendet werden können, unterstützt Sie ein digitaler Unternehmersafe
Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, damit ein Unternehmer im NOtfall abgesichert ist?
- Ihren betrieblichen, individuellen Notfallplan, den Sie mit Ihren Vertretern besprochen haben
- eine Stellvertreterregelung mit Aufgabenprofil, die mit Ihrem Vertretern besprochen wird
- eine Unternehmer General- und Vorsorgevollmacht für alle betrieblichen und vermögensrechtlichen Bereiche
- und vieles mehr…
Machen Sie noch heute den Unternehmens-check
Ist Ihr Unternehmen für den Notfall ausgerüstet?
Laden Sie sich noch heute die kostenlose Checkliste herunter und prüfen Sie Sie jetzt, welche Risikofaktoren in dieser Situation zutreffen, wenn Sie längere Zeit durch Unfall oder Krankheit ausfallen und nicht mehr für sich selbst und Ihr Unternehmen handeln können- wenn Sie also Ihren Betrieb morgen nicht mehr leiten und Entscheidungen fällen können…